Herausforderungen für Immobilienfonds
Seit 2005 sind in der Schweiz die Sorgfalts-, Treue- und Informationspflichten von Immobilienfonds gegenüber der Anlegerschaft klar geregelt: Es gelten hier die Richtlinien der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA, die von der FINMA als Mindeststandard anerkannt wurden. Bei den Treuepflichten steht die Vermeidung von Interessenkonflikten im Vordergrund.
Im Rahmen der Informationspflichten sind die Fondsgesellschaften u.a. verpflichtet, regelmässig Kennzahlen zu ihren Fonds zu veröffentlichen. Als zentrale Informationsinstrumente stehen dem Anleger der jeweilige Prospekt und vereinfachte Prospekt zur Verfügung. Letzterer enthält alle wesentlichen Angaben und ist im Gegensatz zur EU auch für Immobilienfonds in der Schweiz vorgeschrieben.
In 2013, haben die Revision des Schweizer Kollektivanlagegesetzes (KAG) und die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Anlagefonds (AIFMD) die Anforderungen für das Risk Management und die finanzielle Absicherung der Berufshaftpflichtrisiken von Immobilienfonds weiter konkretisiert.
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