Entschädigungsformen
Als Broker werden wir für unsere Dienstleistungen durch ein Kundenhonorar oder durch eine Versicherungskommission entschädigt.
Die Form der Entschädigung wird mit jedem Kunden in der Brokervereinbarung bzw. dem Beratungsauftrag verbindlich vereinbart.
Die Entschädigung durch eine Versicherungskommission ermöglicht eine einfache Abrechnung. Die Kosten für die ganzjährige Kundenbetreuung -auch im etwaigen Schadenfall- ist in der Kommission enthalten. Die Versicherungskommission lassen wir in der Offerte und in der Police ausweisen. Dies schafft Transparenz für den Kunden.
Bei Versicherungsprogrammen mit einem grösseren Prämienvolumen empfehlen wir dem Kunden, uns auf Honorarbasis zu mandatieren. Versicherungsprämien werden netto von einer Kommission ausgewiesen. Der Kunde bezahlt ein Honorar für die vereinbarte Beratungs- und Vermittlungsdienstleistung. Dies gewährt dem Kunden und uns die notwendige Unabhängigkeit.
Unsere Honorar- und Spesenordnung finden Sie hier [504 KB] .
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