Versicherungen für Beteiligungsgesellschaften

Haftpflichtrechtliche Situation

Investmentgesellschaften sind üblicherweise an einer Börse kotiert und daher den Vorschriften des Aktien- und des Börsenrechts unterstellt.

Investmentgesellschaften in der Form der SICAF grenzen sich so von vertraglichen kollektiven Anlagen (d.h. Fonds) ab, die dem Gesetz für Kollektivanlagen KAG und damit der Aufsicht der FINMA unterstellt sind.

Aufgrund der rechtlichen Struktur ergeben sich für die Gesellschaft und ihre Führungsorgane besondere Risiken, wie

  • Erhöhte aktienrechtliche Haftung,
  • Verletzung der Kotierungsreglemente (bspw. Ad hoc Publizität),
  • Prospekthaftungsrisiken.

Haftpflichtrechtliche Risiken sind für Beteiligungsgesellschaften schwierig einzuschätzen. Dass öffentlich zugängliche Wissen dazu ist spärlich, denn Schadenersatzansprüche werden meist durch Vergleiche zwischen den Parteien erledigt.

Schadenersatz allein aufgrund anlagetechnischen Unvermögens ist hierzulande nur schwer durchzusetzen.
Dennoch: die Medien-Berichte der vergangenen Jahre machen bewusst, dass Beteiligungsgesellschaften anfälliger für Rechtsstreitigkeiten geworden sind.

Hingegen sind Klagen vor Schweizer Gerichten dann erfolgversprechend, wenn der Beteiligungsgesellschaft fahrlässiges, pflichtwidriges Verhalten oder Interessenskonflikte (z.B. Verletzung der Ad hoc-Publizität oder die Begünstigung Dritter) nachgewiesen werden können.

Versicherungsbedarf

Eine angemessene Vermögensschaden- und Haftpflichtversicherungslösung ist ein zentrales Element im Risikomanagement, um die Interessen der Investoren und die der Beteiligungsgesellschaft sowie die persönliche Position der Führungsorgane zu schützen.

Die Höhe der Haftpflichtversicherungssumme bemisst sich an der Höhe des Beteiligungsvermögen, der Art der Investoren und deren Anteil, der Börsenkotierung, der Zusammensetzung des Beteiligungsportfeuilles, sowie der Fähigkeit eigene Risikorückstellungen vorzunehmen.

Hinsichtlich Kosten und Deckungsumfang einer Organhaftpflichtversicherung für die Beteiligungsgesellschaft, bzw. einer Berufshaftpflichtversicherung für die Beratungs- Verwaltungsgesellschaften beobachten wir signifikante Unterschiede.

Den Rücken der Entscheidungsträger freihalten

Ohne geeigneten Versicherungsschutz, sehen Führungs- und Aufsichtsorgane das Eigenkapital der Firma und gar ihr eigenes Vermögen behaftet, sollten Schadenersatzansprüche gestellt werden.

Mit Blick auf ihr Haftungsrisiko dürften sie zögern, bestimmte Positionen einzugehen.
Richtig eingesetzte Versicherungen halten den Rücken der Entscheidungsträger frei.

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Dieser Ansatz führt zu massgearbeiteten Lösungen für Kunden im Finanzsektor. Sie bieten Schutz gegen eine Vielzahl regulatorischer, rechtlicher, operationeller oder finanzieller Risiken.

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