Vertrauensschadenversicherung

Finanzinstitute weisen ein erhöhtes Schadenpotential auf: Interne und externe Angriffe auf sensible Bereiche eines Finanzinstitutes werden raffinierter.

Bei steigendem Gefahrenpotential können ungenügende Sicherheitsmassnahmen das Geschäft gefährden sowie die Vermögenswerte der Kunden und die Reputation des Unternehmens aufs Spiel setzten.

Das interne Betrugsrisiko wächst mit zunehmender Mitarbeiterzahl und höherer Organisations- und IT-Komplexität. Die Vernetzung der IT-Systeme von Finanzinstituten mit Markteilnehmern birgt zudem die Gefahr externer Angriffe.

Grunddeckung einer Vertrauensschadenversicherung für Finanzinstitute ersetzt den Versicherten den direkten Vermögensschaden, den diese erleiden infolge:

  • von bestimmten Straftaten von Angestellten,
  • von bestimmten betrügerischen Straftaten von Dritten (z.B. Schäden infolge gefälschter oder nachgemachter Währungen, Wertschriften, Wechsel oder Schecks),
  • einer Manipulation von elektronischen Daten, Computerprogrammen, elektronischer Kommunikation u.ä.

Je nach Vereinbarung wird Versicherungsschutz auch gewährt für:

  • Zinsen, die den Versicherten aufgrund eines gedeckten Schadenfalls entgangen sind oder die von den Versicherten aufgrund eines gedeckten Schadenfalls geschuldet werden.
  • Schadenersatzansprüche durch Kunden wegen der Nichtbefolgung einer Anweisung eines Kunden, entweder auf einen Scheck zu zahlen oder nicht zu zahlen.
  • Anwaltshonorare für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen oder die Verfolgung von Regressansprüchen im Zusammenhang mit einem gedeckten Schadenfall.
  • Kosten der Überprüfung, Bereinigung oder Wiederherstellung von manipulierten Computerprogrammen, die zu einem gedeckten Schadenfall führten.
  • Kosten der Kraftloserklärung für Wertpapiere, die infolge eines gedeckten Schadenfalls verloren gingen.
  • die Mitversicherung von Kapitalanlagegesellschaften, wie z.B. kollektive Kapitalanlagen, Investmentfonds oder andere sogenannte Managed Investment Schemes oder Trusts sowie Zweckgesellschaften, einschliesslich der automatischen Deckung für neue, während der Versicherungsperiode hinzukommende Kapitalanlagegesellschaften.

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WALKER RISK SOLUTION hat ein System entwickelt, das die kundenspezifische Risikobewertung mit ausgewählten Versicherungsprodukten abgleicht.

Dieser Ansatz führt zu massgearbeiteten Lösungen für Kunden im Finanzsektor. Sie bieten Schutz gegen eine Vielzahl regulatorischer, rechtlicher, operationeller oder finanzieller Risiken.

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