Schadloshaltung in Verträgen
Schadloshaltung der Berater in Verträgen
Die Fondsverwaltung schützt sich i.d.R. mittels Verträgen vor direkten Ansprüchen der Investoren.
Eine vertraglich vereinbarte Schadloshaltung kann im Falle grober Fahrlässigkeit nichtig sein.
Die Versicherungslösungen für Fondsmanager sollten daher unbedingt auch grobfahrlässiges Handeln einschliessen.
WALKER RISK SOLUTION AG
Kundenspezifische Versicherungslösungen für den Finanzsektor
Expertise - Unabhängigkeit - Kundenfokus
WALKER RISK SOLUTION AG
Kundenspezifische Versicherungslösungen für den Finanzsektor
Expertise - Unabhängigkeit - Kundenfokus
