Haftung nach der OGAW-Richtlinie
Je nach Domizil des Fonds, des Fondsverwalters oder der Verwahrstelle sind die gesetzlichen Haftungsnormen unterschiedlich.
Die EU-Richtlinie für Wertschriftenfonds (OGAW, bzw. UCITS) besteht aus einer Reihe generischer Prinzipien, die die Aufgaben der Verwahrstellen definieren.
Die wichtigste Regel ist, dass alle Vermögenswerte eines OGAW-Fonds einer Verwahrstelle übertragen werden müssen. Diese Verwahrstelle haftet gemäß nationalem Recht für Verluste infolge Verletzung ihrer Pflichten. Die OGAW-Richtlinie wendet einen Fahrlässigkeit-basierten Rechtsstandard an.
Sie verwies die Mitgliedstaaten, die Pflichten der Verwahrstelle im nationalen Recht zu definieren. Dieser Verweis liess viel Raum für unterschiedliche Interpretationen hinsichtlich des Umfangs der Haftung der Verwahrstelle für Pflichtverletzungen und der Haftung für die fahrlässige Vertragserfüllung.
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