Schadloshaltung in Verträgen
Auch wenn die Fondsverwaltung mittels Verträgen vor direkten Ansprüchen der Investoren geschützt sein sollte, kann eine vereinbarte Schadloshaltung im Falle grober Fahrlässigkeit nichtig sein.
Es ist daher wichtig, dass Ihre Versicherungsprogramme auch grobfahrlässiges Handeln einschliessen.
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