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Haftpflichtrisiken für Verwahrstellen

In 2013, haben die Revision des Schweizer Kollektivanlagegesetzes (KAG) und die EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Anlagefonds (AIFMD) die Anforderungen für das Risk Management und die finanzielle Absicherung der Berufshaftpflichtrisiken von Verwahrstellen konkretisiert.

So haften Verwahrstellen für den Verlust der ihnen anvertrauten Wertpapieren. Für die Risiken aus der Vermögensverwahrung für Dritte sind massgeschneiderte Versicherungsdeckungen aus dem Londoner Versicherungsmarkt erhältlich.

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