Schadloshaltung in Verträgen
Auch wenn die Investmentberater und Führungsorgane mittels Verträgen vor direkten Ansprüchen der Investoren geschützt sein sollte, kann eine vereinbarte Schadloshaltung -im Falle grober Fahrlässigkeit- nichtig sein.
Es ist daher wichtig, dass Ihre Versicherungsprogramme beispielsweise auch grobfahrlässiges Handeln einschliessen.
WALKER RISK SOLUTION AG
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