Herausforderungen des Finanzsektors

Die beruflichen Risiken und die daraus resultierende zivilrechtliche Haftung eines Finanzinstituts gegenüber dessen Kunden (bzw. dessen Anleger) und anderen Anspruchsgruppen sind in den letzten 10 Jahren in den Fokus gerückt. Haftpflichtrechtliche Risiken bleiben für Finanzinstitute jedoch schwierig einzuschätzen.

Da haftpflichtrechtliche Forderungen auf Schadenersatz zwischen den Parteien meist stillschweigend verglichen werden, ist das öffentlich zugängliche Wissen dazu begrenzt. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Finanzinstitute anfällig für Rechtsstreitigkeiten geworden sind, die kostspielig abzuwehren und oft noch teurer zu begleichen sind.

Wenn Finanzdienstleistungen grenzüberschreitend und in mehreren Jurisdiktionen erbracht werden, sind weitere Regeln und Wohlverhaltenspflichten zu beachten. Das Lugano Übereinkommen ermöglicht Klagen am Standort des allfällig geschädigten Kunden, was vertraglich nicht wegbedingt werden kann.

Dazu können straf- und verwaltungsrechtliche sowie regulatorische Untersuchungen im In- und Ausland kommen.

Die Akteure der Vermögensverwalter-Branche sehen sich so mit einem vielschichtigen Umfeld konfrontiert, dessen Anspruchsgruppen sich zunehmend als streitbar entpuppen.
Anleger erwarten, dass Banken, Vermögensverwalter und ihre Anlageberater die Treue-, Sorgfalts- und Informationspflichten befolgen und dass sie sich an die einschlägigen Verhaltens- bzw. Standesregeln halten.

Schadenersatzforderungen allein aufgrund anlagetechnischen Unvermögens sind hierzulande nur schwer durchzusetzen. Hingegen sind Klagen dann erfolgversprechend, wenn dem Fondsmanager fahrlässiges, pflichtwidriges Verhalten oder Interessenskonflikte zu Lasten der Investoren nachgewiesen werden können.

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